Seit dem 1. Januar 2017 Verwaltung des KanAm grundinvest Fonds durch M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA
Aufgrund der am 29. Februar 2012 erklärten Kündigung endete das Verwaltungsmandat der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH am 31. Dezember 2016. Mit Abschluss der AGENDA 2016 durch die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH übernahm am 1. Januar 2017 die Depotbank M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA die Verwaltung des Sondervermögens und führt das Verfahren der Auflösung treuhänderisch für alle Anleger des KanAm grundinvest Fonds fort. Die Pflichten der Depotbank bei der Übernahme des Verwaltungsmandates zur endgültigen Auflösung des KanAm grundinvest Fonds sind durch § 39 InvG geregelt: »Die Depotbank hat das Sondervermögen abzuwickeln und an die Anleger zu verteilen.« Die Depotbank wird bis zum Abschluss des Abwicklungsverfahrens alle weiteren Schritte einschließlich der restlichen Auszahlung an die Anleger vornehmen. Damit verbunden ist auch die Pflicht der Depotbank, Anleger regelmäßig zu informieren. Maßgeblich ist § 44 Abs. 4a InvG: Wird ein Sondervermögen abgewickelt, hat die Depotbank jährlich sowie auf den Tag, an dem die Abwicklung beendet ist, einen Abwicklungsbericht zu erstellen, der den Anforderungen an einen Jahresbericht entspricht und über die Homepage der Depotbank und des Bundesanzeigers zugänglich ist. Der erste Abwicklungsbericht wird Ende September 2017 veröffentlicht.
Hier geht es zur Kündigungserklärung der KanAm Grund vom 29. Februar 2012
Informationen im Überblick
Aktuelle Publikationen
Publikationen zum KanAm grundinvest Fonds veröffentlicht die Verwahrstelle M.M Warburg & CO (AG & Co.) KGaA, Hamburg auf ihrer Internetseite. Die zur Zeit aktuellste Veröffentlichung zum KanAm grundinvest Fonds ist:
Abwicklungsbericht
zum 30. Juni 2024