AGENDA 2016 plus:

Neues Fondsmanagement – bewährte Ziele

Seit dem 1. Januar 2017 wird der KanAm grundinvest Fonds durch die Depotbank M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA,
Hamburg, verwaltet

Einkommensteuerliche Behandlung der Ausschüttung des KanAm grundinvest Fonds am 27. Mai 2013

  Für Anteile im Privatvermögen in EUR Für Anteile im Betriebsvermögen in EUR
Ausschüttung je Anteil 2,1000 EUR 2,1000 EUR
Steuerpflichtiger Anteil der Ausschüttungen 0,0000 EUR 0,0000 EUR
Steuerfreier Anteil der Ausschüttungen *) 2,1000 EUR 2,1000 EUR

*) Die Ausschüttung ist für Privatanleger im Inland zu 100 % steuerfrei. Der Ausschüttungsbetrag wurde aus dem Gewinnvortrag entnommen. Steuerlich wurden diese Erträge den Anlegern bereits in den Vorjahren zugerechnet. Dementsprechend unterliegt die Ausschüttung auch nicht dem Progressionsvorbehalt.

Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein.

Besteuerungsgrundlagen

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