Einkommensteuerliche Behandlung der Ausschüttung des KanAm grundinvest Fonds am 9. Dezember 2014
Für Anteile im Privatvermögen in EUR | Für Anteile im Betriebsvermögen in EUR | |
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Ausschüttung je Anteil | 2,1000 EUR | 2,1000 EUR |
Steuerpflichtiger Anteil der Ausschüttungen | 0,0000 EUR | 0,0000 EUR |
Steuerfreier Anteil der Ausschüttungen *) | 2,1000 EUR | 2,1000 EUR |
*) Die Ausschüttung ist für Privatanleger im Inland zu 100 % steuerfrei. Sie wurde vollständig aus dem Vortrag an ausschüttungsgleichen steuerlichen Abschreibungen gespeist. Die entsprechenden Beträge sind bei Ausschüttung nicht steuerbar.Wirtschaftlich handelt es sich hierbei um Substanzausschüttungen, die jedoch vom InvStG und BMF Anwendungsschreiben so nicht bezeichnet werden. Da sowohl Substanz- als auch Liquiditätsauskehrungen aus Abschreibungen steuerlich gleichermaßen erfasst und behandelt werden (Erhöhung des Veräußerungsgewinnes), werden die Abrechnungssysteme der Banken beide Sachverhalte als Substanzausschüttungen behandeln.