AGENDA 2016 plus:

Neues Fondsmanagement – bewährte Ziele

Seit dem 1. Januar 2017 wird der KanAm grundinvest Fonds durch die Depotbank M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA,
Hamburg, verwaltet

Einkommensteuerliche Behandlung der Ausschüttung des KanAm grundinvest Fonds am 10. April 2012

  Für Anteile im Privatvermögen in EUR Für Anteile im Betriebsvermögen in EUR
Ausschüttung je Anteil 2,8000 EUR 2,8000 EUR
Steuerpflichtiger Anteil der Ausschüttungen 0,0000 EUR 0,0000 EUR
Steuerfreier Anteil der Ausschüttungen *) 2,8000 EUR 2,8000 EUR

*) Insbesondere steuerfreie Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, die aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in Deutschland steuerfrei sind. Dem Progressionsvorbehalt unterliegen DBA-steuerfreie Einkünfte aus Drittstaaten (z.B. Mieterträge aus USA und Kanada) sowie unabhängig vom Belegenheitsstaat DBA-steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Immobilien. Bei der obigen Ausschüttung ist dies ein Betrag i.H.v. insgesamt 0,0000 Euro je Anteil.

Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein.

Besteuerungsgrundlagen

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