AGENDA 2016 plus:

Neues Fondsmanagement – bewährte Ziele

Seit dem 1. Januar 2017 wird der KanAm grundinvest Fonds durch die Depotbank M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA,
Hamburg, verwaltet

Einkommensteuerliche Behandlung der Ausschüttung des KanAm grundinvest Fonds am 27. Mai 2013

  Für Anteile im Privatvermögen in EUR Für Anteile im Betriebsvermögen in EUR
Ausschüttung je Anteil 2,1000 EUR 2,1000 EUR
Steuerpflichtiger Anteil der Ausschüttungen 0,0000 EUR 0,0000 EUR
Steuerfreier Anteil der Ausschüttungen *) 2,1000 EUR 2,1000 EUR

*)

Insbesondere steuerfreie Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, die aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in Deutschland steuerfrei sind. Dem Progressionsvorbehalt unterliegen DBA-steuerfreie Einkünfte aus Drittstaaten (z.B. Mieterträge aus USA und Kanada) sowie unabhängig vom Belegenheitsstaat DBA-steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Immobilien. Bei der obigen Ausschüttung ist dies ein Betrag i.H.v. insgesamt 1,2319 Euro je Anteil.

Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein.

Besteuerungsgrundlagen

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